Malerwappen

Richtinien und Empfehlungen zur Wappesuche

Eine der wichtigsten Voraussetzungen beim Aufsuchen eines Familienwappens ist die Erforschung der Vorfahren väterlicherseits.

Als wichtigste Anlaufstellen gelten in erster Linie die Standesämter und Pfarrämter.
Aber auch im Familienbesitz befindliche Aufzeichnugen, wie Ahnenpässe, Familienchroniken, Stamm- bücher, Testamente und Verträge.

Eine zeitraubende Forschung nach einem etwa existierenden Familienwappen, hat nur Sinn, wenn bestimmte Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wappenführung vermuten lassen.
Für Adelsfamilien und deren Wappen stehen zahlreiche Quellen zur Verfügung. Alle Adelsgeschlechter, der hohe und der niedere Adel, waren als Landesherren oder Staatsbedienstete zur Wappenführung verpflichtet. Ihre Wappen sind fast ausnahmslos erfaßt und in der heraldischen Literatur veröffentlicht.

Die Meinung, daß auch alle bürgerlichen Familien Wappen geführt haben, ist dagegen irrig. Mit Beginn des 13. Jahrhunderts lassen sich aber bereits die ersten bürgerlichen Wappen nachweisen. Besonders bei Gelehrten und Patriziern zeichnet sich eine besonders hohe Wappenfreudigkeit aus. Aber auch die Handwerker und deren Zünfte führen bereits im 14. Jahrhundert Wappen. Bauernwappen erscheinen auch vereinzelt im 14. Jahrhundert, kommen aber häufiger in Niedersachsen, Friesland, Tirol und in der Schweiz vor, wo sich das Bauerntum und seine persönliche Freiheit vielfach erhalten konnte.

Das Recht zur Führung eines Wappens ist seit dem 13. Jahrhundert nicht mehr auf den Adel beschränkt. Geistliche, Bürger, Handwerker und Bauern haben seit dieser Zeit ebenfalls Wappen geführt und im ausgehenden Mittelalter von dem Recht zur Wappenannahme und Wappenführung in oft großem Umfange Gebrauch gemacht. Da der Wert eines Wappens für die wappenführende Familie um so größer ist, je mehr Überlieferung sich mit dem Wappen verbindet und je länger es von den Vorfahren geführt worden ist, sollte man stets vor der Annahme eines neuen Wappens zu ermitteln versuchen, ob nicht ein angestammtes Wappen vorhanden ist, ob nicht die Vorfahren früher ein Wappen geführt haben, das bei den heute lebenden Nachkommen nur in Vergessenheit geraten ist. Zu dieser Ermittlung ist es unbedingt notwendig, die Stammliste der Familie zu erforschen, und zwar unter Benutzung aller archivalischen Quellen, also nicht nur der Kirchenbücher. Auch ist in den großen gedruckten Wappensammlungen nachzusehen, ob nicht etwa dort das Wappen der Familie bereits registriert oder veröffentlicht ist. Da aber nur ein kleiner Teil aller jemals geführten Wappen gedruckt vorliegt, ist die Feststellung, daß ein Wappen der Familie dort nicht gefunden werden kann, kein Beweis dafür, daß ein solches nicht vorhanden gewesen ist. Namensgleichheit zwischen zwei Familien oder Namensgleichheit mit einem früheren Wappenträger berechtigen noch nicht, dessen Wappen zu führen.

Eine Berechtigung zur Annahme eines ehemals von einer anderen Person oder einer anderen Familie geführten Wappens liegt nur dann vor, wenn nachgewiesen werden kann, daß der das Wappen Annehmende im legitimen Mannesstamm von dem ursprünglichen Wappenträger abstammt.

Die Eule - Symbol der Wissenschaften

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